YouTube zensiert einzelne Beiträge und ganze Kanäle. Die Zensurformen widersprechen dem Grundgesetz und sind vielfältig. Sie reichen vom Unterdrücken einzelner Kanalbeiträge in den Suchergebnisse, über die Ausgrenzung der Kanalbetreiber von der Werbeschaltung (Demonitarisierung) und damit von Werbeeinnahmen, bis zur Löschung einzelner Beträge und des kompletten Kanals.
Die Zensur erfolgt i.d.R. nur mit einem allg. Hinweis auf einen Richtlinienverstoß. Die Betroffenen bemängeln häufig, das von YouTube nicht mitgeteilt wird, was eigentlich genau zu der Zensur geführt hat.
Zahlreiche Klagen gegen YouTube wegen dieser Praktiken wurden und werden geführt. Sehr häufig verliert YouTube die von den Betroffenen eingereichten Klagen (vgl. Prozesse vom Rechtsanwalt Steinhöfel). Lt. Steinhöfel habe man eine Erfolgsquote von 90%-95%. Eine etwas ausführliche einfache Darstellung der Zensurproblematik finden Sie unter Corona-Zensur? Anwalt Joachim Steinhöfel rechnet ab und gewinnt den Kampf gegen YouTube.
Grundsätzlich wachsen alle betrachteten Kanäle bei YouTube. Dieses hat für den zensierten Kanal zur Folge, dass er im Ranking absteigt. Wird ein Kanal komplett zensiert, heißt gelöscht, so stehen uns keine Abonnentenzahlen mehr zur Verfügung. In diesem Fall „frieren“ wir den uns letzten Stand im Ranking ein.
Es darf davon ausgegangen werden, dass in den Algorithmen bei YouTube weitere zensorische Aktivitäten wirken.
Bei allen Zensurmaßnahmen fühlt YouTube sich keineswegs verpflichtet, nachvollziehbare Gründe für seine Maßnahme zu nennen. Vielen YouTubern bleiben daher oft nur Vermutungen über ihr Vergehen. Willkür und Cancel-Culture sind damit der Boden bereitet.
Ein Einspruch gegenüber YouTube ist möglich, aber nicht unbedingt erfolgversprechend. Eine Klage kostet dem Kanalbetreiber viel Zeit und Geld und in der Zeit leidet der Kanal und ggf. die Existenzgrundlage des YouTubers weiter. Politische Creators, die mit einem Zensurmaßnahmen belegt wurden, verhalten sich daher immer sehr viel vorsichtiger. Sie meiden ganze Wörter, wie Corona oder Impfung, politische Statements oder sogar ganze Themen. Viele oppositionelle Kanäle versuchen daher ihre alternativen Kanäle auf anderen Plattformen zu fördern. Dieses ist aber äußerst schwierig, da keine anderer Social-Media-Plattform im Videobereich auch nur annähernd eine so hohe Reichweite wie YouTube aufweist.
Eine Intervention gegen die verfassungsfeindlichen Praktiken von YouTube findet kaum statt. Weder interveniert die Bundesregierung wegen des Verstoßes gegen das grundgesetzlich verbriefte Recht der Meinungsfreiheit, noch sind uns entsprechende Aktivitäten von berufenen Verbänden bekannt.
So veröffentlich zum Beispiel der (Deutsche Journalisten-Verband) auf seiner Homepage zwar viele Meldungen wegen der Zensurmaßnahmen in Ungarn, China der Türkei oder im Rahmen einer Trump-Kritik auf CBS (USA), ein Hinweis auf die Situation vor der eigenen Haustür oder sogar eine Kritik wegen vorgenannten Zensur-Praktiken von YouTube, sucht man dagegen vergebens. Wie glaubwürdig sind daher die Zensurstatements des Verbandes?
Ein oft gehörter Verteidigungshinweis von YouTube auf das „Hausrecht“ läuft ins Leere, da eine Hausordnung nicht über dem Grundgesetz steht. Zudem hat YouTube eine absolut marktdominierende Stellung. Gerade aus diesem Grund wäre es doch gerade die Aufgabe der Bundesregierung und der deutschen Gerichte das Grundgesetz durchzusetzen. Die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der Demokratie und seiner Organe wird durch dieses Nichtstun nicht gefördert, im Gegenteil. – Interessant fänden wir von DemoVital eine Anfrage beim Verfassungsschutz zur Bewertung der verfassungsfeindlichen Aktivitäten von YouTube.